Alles unter
einem Dach

Mietvertrag

Vermieter / Eigentümer
Swiss Life AG
General Guisan-Quai 40
8002 Zürich

vertreten durch:
Livit AG
Real Estate Management
Altstetterstrasse 124
Postfach 8048 Zürich

Kündigung
Kündigungstermin: Jedes Monatsende (ausser Dezember) Kündigungsfrist: 2 Monate

Die Kündigung durch den Mieter hat mit Einschreibebrief, jene durch den Vermieter mit amtlichem Formular zu erfolgen. Sie ist gültig, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Gegenpartei eintrifft oder bei der Post abholbereit vorliegt. Ist der Mietvertrag auf mehrere Mieter abgeschlossen, so ist die Kündigung zwingend durch sämtliche Mieter zu unterzeichnen.

Wünscht der Mieter das Mietverhältnis ohne Einhaltung der vereinbarten Fristen vorzeitig zurück zu geben, so haftet er bis zur Weitervermietung, längstens aber bis zum nächsten vertraglich möglichen Kündigungstermin für den Mietzins, die Nebenkosten und die übrigen Mieterpflichten. Ohne gegenteilige Anweisung des Mieters bemüht sich der Vermieter nach der vorzeitigen Rückgabe des Mietobjektes um die möglichst rasche Wiedervermietung. Die damit verbundnen Kosten (insbes. für Insertionen in Print- und elektronischen Medien) sowie für damit anfallender zusätzlicher Verwaltungsaufwand gehen zu Lasten des Mieters.

Der Mieter kann nur dann ausserterminlich aus seinen mietvertraglichen Pflichten entlassen werden, wenn er dem Vermieter einen zumutbaren neuen Mieter vorschlägt, welcher zahlungsfähig und bereit ist, den Mietvertrag auf den Zeitpunkt der Rückgabe zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Dabei ist dem Vermieter genügend Zeit für die erforderlichen Abklärungen einzuräumen.

Mietobjekt / Mietzins
Der Mietzins ist jeweils zahlbar am 1. Tag des Monats (Verfalltag). Bei Verzug ist Verzugszins zu 5% geschuldet. Der Vermieter ist berechtigt, Aufwendungen im Zusammenhang mit verspäteten Mietzinszahlungen dem Mieter in Rechnung zu stellen. Allfällige Abweichungen bezüglich des Flächenmasses bleiben ohne Auswirkungen auf den Mietzins.

Benützungsart / Benützungsplicht / Nebenräume
Das Mietobjekt wird als Möbliertes Einzelzimmer benutzt. Anzahl Personen: 1 Folgende Flächen/Einrichtungen können mitbenutzt werden: Bad/WC, Küche, Bar/Lounge, Musikzimmer, Spielzimmer, Dachterrasse, Waschküche

Nebenkosten
Im Mietzins inbegriffen sind die Kosten für Hauswart, Heizung, Strom, Internetanschluss, Wasser und Kehricht sowie die Benutzung von Waschmaschine und Trockner.

Sicherheitsleistung
Der Mieter verpflichtet sich, auf den Zeitpunkt des Vertragsbeginns einen Betrag in der Höhe einer Monatsmiete + CHF 290.00 Schlussreinigungspauschale zur Sicherstellung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem vorliegenden Mietvertrag (Mietzinszahlungen, Schadenersatz bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, Schadenersatz zufolge ausserordentlicher Abnützung etc.) auf ein Sparkonto einem vom Vermieter bezeichneten Finanzinstitut zu leisten. Die Einzahlung der Sicherheitsleistung muss bis zur Schlüsselübergabe erfolgt sein.

Datum / Unterschriften
Mehrere Mieter haften für die Pflichten aus dem Mietvertrag solidarisch. Dieser Vertrag wird erst mit der Unterzeichnung aller Parteien rechtsgültig.


Freie Zimmer

Das Haus verfügt über 105 Zimmer (ca. 20 Zimmer pro Etage) für Studierende. Es bietet günstige Räumlichkeiten, ideal zum Wohnen und Arbeiten.

In den Preisen inbegriffen sind die Nebenkosten für Hauswart, Strom, Internetanschluss, Heizung, Wasser und Kehricht. Die Zimmerpreise variieren je nach Anzahl m2.

Impressionen

Unser Studentenwohnheim besticht durch eine offene und klare Architektur. Verschaffe Dir hier einen virtuellen Überblick.