Alles unter
einem Dach

Hausordnung

Vorbemerkung:
Die Liegenschaftenverwaltung Livit AG wird durch eine interne, auf das infrastrukturelle und technische Gebäudemanagement spezialisierte Abteilung "Livit Facility Management Service" (kurz: Livit FM, nachfolgend auch "Betreiberin" genannt), unterstützt. Livit FM kümmert sich um den reibungslosen Betrieb der Liegenschaft vor Ort.

1. Rücksichtnahme / Sorgfaltspflicht Im Interesse eines guten Verhältnisses unter den Mietern verpflichten sich alle Bewohner zu gegenseitiger Rücksichtnahme und zur sorgfältigen Benützung sämtlicher Räume und Anlagen. Jeder Mieter ist zum sparsamen Umgang mit Wasser, Elektroenergie und Heizung in der Liegenschaft verpflichtet.

2. Ruhezeiten / Lärmbelästigung Alle Störungen der Mitbewohner sind zu vermeiden. Musik und Gespräche sind zu jeder Zeit auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Das Spielen von Instrumenten in den Zimmern ist untersagt. Die gesetzliche Nachtruhe dauert von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr.

3. Besucher/Gäste Für Besucher, die der Mieter mehr als 3 Übernachtungen beherbergt, ist die vorgängige schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Der Vermieter ist in jedem Fall berechtigt, dem Mieter für die Übernachtung des Besuchers eine Pauschale von CHF 30.00 in Rechnung zu stellen.

4. Festanlässe Bei allen Hausfesten ist das schriftliche Einverständnis der Verwaltung im Voraus einzuholen; gleichzeitig ist der Verwaltung mindestens eine für den Festanlass verantwortliche Person sowie Ort, Beginn und Ende des Anlasses zu melden. Der oder die Festverantwortlichen haften persönlich für Beschädigungen jedwelcher Art in und an der Liegenschaft (einschliesslich Mobiliar); die Festverantwortlichen leisten zudem Gewähr für Aufräum- und Reinigungsarbeiten, die spätestens am Mittag des darauf folgenden Tages abgeschlossen sein müssen.

5. Rechte und Pflichten des Betreibers / Bildung von Wohngruppen Der Betreiber ist berechtigt, die für einen reibungslosen Betrieb des Studentenwohnheims erforderlichen organisatorischen Anordnungen und Massnahmen zu treffen, insbesondere was die Benutzung von Allgemeinräumen sowie die Besorgung von Reinigungsarbeiten anbelangt. Zu diesem Zweck werden vom Betreiber so genannte Wohngruppen gebildet. Jeder Mieter ist Mitglied einer solchen Wohngruppe. Über die Einsatzpläne der Wohngruppen hat sich der Mieter selbständig an den Anschlag- und Informationsbrettern zu erkundigen; vorbehalten bleiben individuelle Anweisungen des Betreibers an Mieterinnen und Mieter bzw. Bewohnerinnen und Bewohner im Einzelfall. Der Mieter verpflichtet sich, den Anweisungen des Betreibers Folge zu leisten. Er ist dafür verantwortlich, dass sie auch von den Bewohnerinnen und Bewohnern seines Mietobjektes beachtet bzw. eingehalten werden. Anweisungen des Betreibers sind Folge zu leisten. Im Widerhandlungsfall muss der Mieter mit der Kündigung rechnen.

6. Abnahme / Übergabe Zimmer Die Übergabe und Abnahme der Zimmer erfolgt durch den Betreiber und wird mittels Protokoll dokumentiert. Das Protokoll beinhaltet nebst dem Zustand des Mietobjektes zudem eine Aufzählung des Zimmerinventars mit Angaben zu den Preisen für Ersatzanschaffungen. Nach Beendigung der Mietzeit sind das Zimmer sowie das Kühlschrankfach vollständig geräumt abzugeben. Die Reinigung erfolgt durch den Vermieter. Für die anfallenden Kosten hat der Mieter dem Vermieter einen Pauschalbetrag von CHF 290.00 (inkl. MWSt.) zu bezahlen. Werden bei der Abnahme Schäden festgestellt, die nicht im Antrittsprotokoll vermerkt oder nachweislich vom Mieter zu vertreten sind, so erfolgt die Instandsetzung auf Kosten des Mieters. Das Depot wird zurückerstattet, wenn der Auszug ordnungsgemäss abgewickelt ist und keine Ersatzansprüche des Vermieters bestehen.

7. Schlüssel Türschlüssel sind sorgfältig aufzubewahren. Bei Verlust eines Schlüssels ist der Betreiber sofort, spätestens jedoch am darauf folgenden Arbeitstag bis 9:00 Uhr zu informieren. Die Kosten der Wiederbeschaffung trägt der Mieter.

8. Zimmer Der Mieter ist zur regelmässigen Reinigung seines Zimmers mit dazugehöriger Nasszelle verpflichtet, mindestens jedoch 14-täglich. Die Zimmer und Nasszellen sind mit einer Hygienelüftung ausgestattet. Damit keine Schäden entstehen, darf an der Anlage und den Lüftungsschlitzen nicht manipuliert oder abgeklebt werden. Ebenfalls darf keine Wäsche im Zimmer getrocknet werden. Um Glasbrüche und Wasserschäden zu vermeiden, sind die Fenster bei Wind geschlossen zu halten. Bei Zuwiderhandlung sind Schäden vom Mieter zu bezahlen. Warme Speisen sollen nur in den gemeinschaftlichen Räumen eingenommen werden; der Betrieb von Kochplatten, Gaskochern etc. ist in den Zimmern verboten. Schäden, die durch fehlerhafte Elektrogeräte verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters. Das Einschlagen von Nägeln und Reissnägeln muss sorgfältig erfolgen. Sämtliche Nägel, Reissnägel und dergleichen sind auf den Zeitpunkt der Rückgabe des Zimmers zu entfernen.

9. Zimmerbelegung Der Mieter wurde darüber orientiert, dass die Verwaltung bei der Vermietung der Zimmer nicht auf die Geschlechter Rücksicht nehmen kann. Es kann somit vorkommen, dass sich ein Mann mit einer Frau die Nasszelle teilen muss.

10. Mobiliar Das von der Vermieterin zur Verfügung gestellte Zimmermobiliar sowie dasjenige in den Gemeinschaftsräumen sind mit Sorgfalt zu benützen. Es darf kein Mobiliar aus den Zimmern bzw. Gemeinschaftsräumen entfernt werden. Abänderungen am Mobiliar sind nicht zulässig. Schäden sind unverzüglich dem Betreiber zu melden. Der Mieter haftet während der Mietdauer für die Vollzähligkeit und den Zustand des Zimmerinventars. Das vorhandene Mobiliar ist auf dem Übergabeprotokoll ersichtlich.

11. Sauberkeit / Reinigung von Allgemeinräumen und Gemeinschaftsanlagen Innerhalb und ausserhalb des ganzen Hauses ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Die gemeinschaftlichen Räume und Flächen im Innen- und Aussenbereich wie Küche, Lounge, Terrasse, Bad/WC, Spielräume, Waschküche, der Innenhof etc. sind von den Mitgliedern der jeweiligen Wohngruppe nach Massgabe der vom Betreiber festgelegten Einsatzplänen zu reinigen. Alle Mieter sind verpflichtet, sich an den Reinigungsarbeiten gemäß Einsatzplan zu beteiligen. Bei Verhinderung hat der Mieter selbständig für Ersatz zu sorgen, wobei dieser dem Betreiber vorgängig schriftlich bekannt zu geben ist. Das Reinigungsmaterial (Staubsauger, Mob und Reinigungsmittel etc.) wird vom Vermieter bzw. Betreiber zur Verfügung gestellt. Kommt der Mieter seiner Reinigungspflicht nicht nach, stellt dies eine schwere Vertragsverletzung dar; der Vermieter ist diesfalls nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Mietverhältnis ausserordentlich zu kündigen. Ausserdem steht dem Vermieter das Recht zu, den Mitgliedern der entsprechenden Wohngruppe eine Frist zur Nachreinigung zu stellen mit der Androhung, dass bei unbenütztem Fristablauf auf Kosten der Mitglieder der Wohngruppe ein Reinigungsinstitut beauftragt wird.

12. Abfälle Abfall ist regelmässig und sachgerecht zu entsorgen. Das Deponieren von Abfällen und Gegenständen in den Allgemeinräumen sowie im Freien ist nicht erlaubt. Es ist insbesondere nicht erlaubt, Gegenstände oder Esswaren auf dem Fenstersims zu lagern.

13. Gemeinschaftliche Räume Nutzungsreglemente (z.B. Waschküchenordnung und dergleichen) sowie Bedienungsanleitungen aller Geräte in den gemeinschaftlichen Räumen sind konsequent einzuhalten bzw. zu beachten. Schäden, welche durch unsachgemässe Nutzung verursacht werden, sind vom Verursacher zu bezahlen. a. Küche In der Liegenschaft stehen 3 Küchen mit je 5 Kocheinheiten, Geschirr und anderen Kochutensilien zum gemeinschaftlichen Gebrauch zur Verfügung. Jeder Zimmermieter ist verpflichtet sein gebrauchtes Geschirr zu waschen und zu verräumen. Jeder Mieter ist berechtigt, die Küche seiner Wahl zu benützen. Das persönliche Kühlschrankfach wird durch den jeweiligen Mieter sauber gehalten. Das Fach muss vom Mieter monatlich geleert werden. Der Betreiber hat das Recht, die Kühlschränke zu kontrollieren. b. Bar / Lounge Die Lounge mit integrierter Bar ist für die Bewohner des Hauses reserviert und steht nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Lounge-Möbel dürfen nicht aus dem entsprechenden Raum entfernt und insbesondere nicht im Aussenbereich verwendet werden. Jeder Mieter ist für Ordnung und Sauberkeit der Bar / Lounge verantwortlich. Für Anlässe mit 15 oder mehr Personen muss die Bar/Lounge über einen angeschlagenen Belegungsplan reserviert werden. Die Nutzung erfolgt grundsätzlich unentgeltlich. Für den Anlass wird jeweils ein Übergabe- und Rückgabeprotokoll erstellt und ein Depot (CHF 200.00) vom Mieter eingezogen. Bei einwandfreier Rückgabe der Bar/Lounge wird das Depot dem Mieter zurückerstattet; die Abrechnung hat innert 30 Tagen zu erfolgen. c. Waschküche/Trockenraum, Für das Besorgen der Wäsche steht die Waschküche zur Verfügung. Waschmaschinen und Tumbler sind mit Sorgfalt zu benutzen; die entsprechenden Bedienungsanleitungen sowie eine allfällige Waschküchenordnung ist zwingend zu beachten. Die Waschküche und Geräte sind nach jeder Benutzung zu reinigen. Mehrere Tage hängende oder herumliegende Wäsche wird vom Betreiber ohne vorgängige Abmahnung entsorgt. d. Musikzimmer Die drei Musikzimmer können über einen vor dem jeweiligen Raum angeschlagenen Belegungsplan reserviert werden. Die Benutzer sind für Ordnung und Sauberkeit der Musikzimmer verantwortlich. Nach erfolgter Nutzung sind sämtliche mitgebrachte Gegenstände (Instrumente, Noten, Verstärker etc.) aus dem Musikzimmer zu entfernen. Die Verwaltung übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Instrumenten, welche im Raum belassen werden. Das Mitbringen von Esswaren in das Musikzimmer ist untersagt.

14. Aussenfläche

a. Terrassen / Hof Die Terrassen und der Hof stehen nur den Mietern und deren Besucher zur Verfügung. Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Abfall muss vom jeweiligen Verursacher verräumt werden. Auf den Terrassen sowie im Hof ist das Grillieren untersagt.

b. Besucherparkplätze Es stehen Besucherparkplätze zur Verfügung. Diese dürfen jedoch nur für kurze Zeit (maximale Parkdauer 3 Stunden) benutzt werden. Besucher, welche für längere Zeit parkieren wollen, müssen auf die öffentlichen Parkplätze ausweichen. c. Veloabstellplätze Velos müssen auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Es dürfen keine Velos im Haus deponiert werden. Die Verwaltung behält sich das Recht vor, nicht ordnungsgemäss abgestellte Fahrräder zu entfernen und der Polizei zu übergeben.

15. Zutritt zu den Wohnräumen / Inspektion Der Zutritt zum Zimmer und zur Nasszelle muss für die Verwaltung und Betreiber nach entsprechender Absprache jederzeit gewährt werden. Bei Notfällen muss der Zutritt sofort gewährleisten werden. Die Küche und die anderen Allgemeinräume dürfen von den Vertretern der Verwaltung jederzeit betreten werden.

16. Meldepflicht Jeder Mieter ist verpflichtet, Mängel und Defekte im Zimmer und in den Allgemeinräumen dem Betreiber zu melden.

17. Haustiere Haustiere sind nicht erlaubt. Dies gilt auch für Kleintiere wie Ratten, Hamster, Meerschweinchen, Schlangen, Fische etc.

18. Rauchverbot Mit Ausnahme der im Freien definierten Zonen ist das Rauchen auf dem ganzen Areal verboten.

19. Parabolspiegel / Satelliten-Schüssel Das Anbringen von Parabolspiegeln ist im Zimmer sowie in allen anderen Räumen nicht gestattet. Widerrechtlich angebrachte Parabolspiegel werden im Auftrag des Vermieters kostenpflichtig entfernt.

20. Lift Die im Lift angebrachten Vorschriften sind zu beachten. Betriebsstörungen sind dem Betreiber sofort zu melden. Die Anlage ist mit der nötigen Sorgfalt zu nutzen.

21. Sicherheit Die Haustüre ist immer abzuschliessen. Dasselbe gilt für alle übrigen Hauszugänge wie z.B. Kellerraumtüren. Aus Sicherheitsgründen müssen alle Korridore und Treppenabsätze vollkommen frei gehalten werden. Es dürfen daher dort keinerlei Gegenstände abgestellt werden. Für Notfälle ist ein Defibrillator und Verbandsmaterial in einem allgemein zugänglichen Schrank vorhanden. Auftretende Erkrankungen, die andere Bewohner gefährden, sind dem Betreiber unverzüglich zu melden.

22. Internet Jedes Zimmer verfügt über einen Internetanschluss. Die Vermieterin weist darauf hin, dass es untersagt ist, urheberrechtliche geschützte bzw. rechtswidrige Dateien aus dem Internet herunterzuladen. Aus Sicherheitsgründen werden sämtliche Internetaktivitäten protokolliert.

23. Haftungsausschluss Die Verwaltung übernimmt keine Haftung für Diebstahl von Gegenständen (inkl. Daten) jedwelcher Art.

24. Änderung der vorliegenden Hausordnung Die Verwaltung ist berechtigt, die vorliegende Hausordnung einseitig je auf einen Kündigungstermin zu ändern. Die entsprechende Änderung ist dem Mieter mittels amtlichen Formulars anzuzeigen.

Besondere Vereinbarungen

Reinigung

Die Reinigung des Mietobjektes ist Sache des Mieters. Einzelheiten sind unter Artikel "Hausordnung" in diesem Vertrag geregelt. Der Mieter verpflichtet sich zudem, sich an den Reinigungsarbeiten folgender Gemeinschaftsanlagen zu beteiligen:
- Kochen / Essen (EG, 1. OG und 2. OG).
- Foyer, Eingangsbereich aussen, Terrasse EG, Terrasse 3. OG
- Studentenlounge 1. UG,/2. UG,
- Spielraum 2. UG,
- Waschen/Trocknen 2. UG
- Innenhof
Die Reinigungseinsätze erfolgen nach Massgabe eines Reinigungsplanes, der von der Verwaltung endgültig festgelegt wird. Einzelheiten sind unter Artikel "Hausordnung" in diesem Vertrag geregelt.

Gebrauchszweck / Untervermietung
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nur als Einzelzimmer zu Wohnzwecken und zum Studieren zu gebrauchen. Eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist nicht statthaft. Jede Änderung des Gebrauchszweckes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Eine Untervermietung ist ausschliesslich an Studenten gestattet. Sie bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung durch den Vermieter.

Objekte zur Mitbenutzung
Der Mieter verpflichtet sich, diesbezüglich den speziellen Anordnungen der Verwaltung und deren Hilfspersonen Folge zu leisten. Einzelheiten sind in der Hausordnung geregelt.

Versicherungsobligatorium
Der Mieter ist verpflichtet, ab Beginn des Mietverhältnisses über eine Haftpflichtversicherung (mit Einschluss von Mieterschäden) zu verfügen. Bei der Objektübergabe ist dem Vermieter eine Kopie des Versicherungsvertrages (Police) auszuhändigen.

Meldepflicht Studium
Der Mieter ist verpflichtet, den vorliegenden Mietvertrag auf den Zeitpunkt der Beendigung oder bei Unterbrechung seines Studiums von mehr als 6 Monaten das Zimmer termingerecht zu kündigen. Unterlässt der Mieter die Kündigung, ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis seinerseits zu kündigen.

Schlussreinigung
Die Reinigung sowohl des Zimmers (inkl. Mobiliars) als auch des Kühlschrankfachs erfolgt durch den Vermieter. Für die anfallenden Kosten hat der Mieter dem Vermieter einen Pauschalbetrag von CHF 290.00 (inkl. MWSt.) zu bezahlen. Die Pauschale ist im Betrag der Sicherheitsleistung (Punkt 8) enthalten und wird mit der Schlussabrechnung direkt von der Sicherheitsleistung abgezogen.


Freie Zimmer

Das Haus verfügt über 105 Zimmer (ca. 20 Zimmer pro Etage) für Studierende. Es bietet günstige Räumlichkeiten, ideal zum Wohnen und Arbeiten.

In den Preisen inbegriffen sind die Nebenkosten für Hauswart, Strom, Internetanschluss, Heizung, Wasser und Kehricht. Die Zimmerpreise variieren je nach Anzahl m2.

Impressionen

Unser Studentenwohnheim besticht durch eine offene und klare Architektur. Verschaffe Dir hier einen virtuellen Überblick.